Begleitete Rückführung

Im Setting dieser ambulanten Betreuung gestalten wir unsere Leistungen individuell mit unseren Klienten, um eine angemessene und aktivierende Hilfe leisten zu können. Die Hilfe wird in der Regel durch Fachleistungsstunden berechnet, die Zielsetzung erfolgt im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Die Begleitete Rückführung ist eine intensive Unterstützung bei der Rückführung eines Kindes aus einer stationären Jugendhilfemaßnahme ins Elternhaus.

begleitete rueckfuehrung

Die Grundidee der Begleiteten Rückführung ist

  • Vorbereitung der Rückführung mit der Familie
  • Familien- und Einzelgespräche
  • Alltagsstrukturierung
  • Erlernen von Krisenmanagement
  • Beziehungsarbeit

Die Zielsetzungen der Begleiteten Rückführung sind

  • Aufbau eines Bezugssystems für das Kind
  • Netzwerkarbeit für die Integration
  • Soziales Umfeld schaffen
  • Förderung der Beziehungsfähigkeit
  • Vermeidung einer dauerhaften Fremdunterbringung

Leistungen der Hilfemaßnahme

  • Intensive Auftragsklärung
  • Individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
  • Systemische Familienberatung
  • Ressourcenorientiertes Arbeiten
  • Berichterstellung / Dokumentation

Rechtliche Grundlagen

  • § 27 SGB VIII i.V. mit §§ 30, 31 SGB VIII

So erreichen Sie uns

Gemeinnützige Jugendhilfe Sirius GmbH
Geschäftsstelle
Hauptstrasse 36
27308 Kirchlinteln

Telefon 04236 - 9 43 59 30
Fax 04236 - 94 35 93 20

E-Mail info@sirius-jugendhilfe.de

Oder nutzen Sie einfach und unkompliziert unser Kontaktformular.

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