Ambulante Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Ambulantes Clearing dient zur Klärung der familiären und erzieherischen Situation von Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern/ Jugendlichen, in denen grundsätzlich ein Hilfebedarf vorliegt, weitgehend aber Unklarheit über die benötigte Art der Hilfe besteht. Der Ambulante Helfer versteht sich einerseits als sachlich-fachliche Beobachter; es nimmt in enger Zusammenarbeit mit der Familie von außen Einblick in das Familiensystem. Andererseits entsteht während des Clearingprozesses eine Beziehung zwischen Ambulantem Helfer und der Familie.

Ambulantes Clearing ist somit eine Kombination aus sachlicher Fachlichkeit und Beziehungsarbeit, die zur Klärung von Belastungen, Problemen, Schwierigkeiten und Krisen, sowie Ressourcen, Stärken und Kompetenzen führen soll. Ziel ist es, zu einer möglichst von allen Beteiligten getragenen Einschätzung der familiären Situation zu gelangen, um so die bestmögliche Hilfeart für die jeweilige Familie zu finden.

Die Grundidee des Ambulanten Clearing ist

Richtet sich das Angebot des Ambulanten Clearings zum einen an Familien, die dem Jugendamt erstmalig bekannt werden, was einleitend eine grundlegende Analyse des Familiensystems voraussetzt, dient es zum anderen Familien, die schon länger Kontakte zum Jugendamt haben, bisherige Maßnahmen jedoch wenig erfolgreich verliefen und somit das Clearing beim Auffinden alternativer hilfreicher Lösungen unterstützen kann.

Die Zielsetzungen des Ambulanten Clearing sind

  • Gespräch zur Auftragsklärung mit dem Jugendamt und der Familie
  • Familienanamnese, biographische Interviews, Klärung von Ursache und Wirkung der auffälligen Verhaltensweisen, ggf. transgenerationelle Klärung
  • Analyse zur Feststellung der Interaktions- und Kommunikationsmuster
  • Analyse der Lösungs- und Erziehungsstrategien sowie des Bindungsverhaltens aller Familienmitglieder
  • Darstellung familiärer Beziehungen (z.B. ressourcenorientierte Genogrammarbeit, Arbeit mit dem Familienbrett und dem biographischen Zeitbalken)
  • Netzwerk- und Ressourcenanalyse
  • Erarbeitung einer Selbsteinschätzung der Erziehungsberechtigten für die Bewältigung der Lebens- und Erziehungsaufgaben
  • Erweiterung familiärer Ressourcen (z.B. Entwicklung konstruktiver Kommunikations- und Verhaltensformen und Begleitung bei deren Umsetzung)
  • Auswertung mit fachlicher Einschätzung und Empfehlung hinsichtlich des weiteren Hilfeverlaufs (ggf. Empfehlung zu weiteren Hilfsangeboten mit klarer Benennung der jeweiligen Bedarfe)

Leistungen der Hilfemaßnahme

  • Einzel- und Familiengespräche
  • Individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
  • Systemisch - lösungsorientierte Beratung
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden
  • Berichterstellung / Dokumentation

Rechtliche Grundlagen

  • § 27 SGB VIII

Die ambulante Integrative Sozialpädagogische Familienhilfe (ISpFh) ist eine äußerst individuelle und flexible Hilfeleistung für ausländische Familien. Es gilt eine Kind- und bedarfsgerechte Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, um eine Integration von Flüchtlingsfamilien sicherzustellen.
Das Angebot setzt sich mit den kulturellen, religiösen und familiären Hintergründen und Erfahrungen der UmA und Flüchtlingsfamilien auseinander. Berücksichtigt die Vorbildung und Fähigkeiten der jungen Menschen und Familien und beachtet deren Bedürfnisse nach Orientierung und einem hohen Informationsbedarf.
Nach dem Konzept vom Landkreis Verden „Gut starten im Landkreis Verden“.

Die Grundidee der Integrativen Sozialpädagogischen Familienhilfe ist

Das Angebot übernimmt die integrative sozialpädagogische Familienhilfe, Förderung und Beratung von den Flüchtlingsfamilien aus aller Welt. Hilft bei persönlichen Krisen u. a. Heimweh, unbearbeitete Fluchterfahrungen, defizitäre Lebenslagen, gesundheitlichen Problemen oder diffusen Perspektiven.

Die Integrative Sozialpädagogischen Familienhilfe unterstützt die ausländische Familien beim Ankommen in der neuen Umgebung, bei der sozialen Integration wie der Anbindung an Schule, Ausbildung und Beruf. Sie fördert den Spracherwerb, die persönliche Entwicklung, das Einbringen individueller Fähigkeiten und Begabungen sowie eine eigenständige Lebensführung.

Die Zielsetzungen der Integrativen Sozialpädagogischen Familienhilfe sind

  • Entlastung & Stabilisierung der sozialen und psychischen Situation
  • Unterstützung bei der Alltagsstrukturierung, -organisation & -bewältigung
  • Abbau von Sprachbarrieren und Förderung des Spracherwerbs
  • Anbindung an Schule, Ausbildung, Praktikum und Beruf
  • Förderung von Selbstständigkeit & eigenverantwortlicher Lebensführung
  • Hilfen im Umgang mit Behörden und Begleitung bei Behördengängen
  • Hilfestellungen bei gesundheitlichen Problemen und psychischen Belastungen
  • Angebot sozialer, sprachlicher und beruflicher Orientierungshilfen
  • Förderung der Anpassung an gesellschaftliche Gegebenheiten, Werte und Normen
  • Einleben im Sozialraum

Leistungen der Hilfemaßnahme

  • Einzel- und Familiengespräche
  • Individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
  • Systemisch - lösungsorientierte Beratung
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden
  • Berichterstellung / Dokumentation

Rechtliche Grundlagen

  • § 27 SGB VIII i.V. mit § 31 SGB VIII

Im Setting dieser ambulanten Betreuung gestalten wir unsere Leistungen individuell mit unseren Klienten, um eine angemessene und aktivierende Hilfe leisten zu können. Die Hilfe wird in der Regel durch Fachleistungsstunden berechnet, die Zielsetzung erfolgt im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Die Begleitete Rückführung ist eine intensive Unterstützung bei der Rückführung eines Kindes aus einer stationären Jugendhilfemaßnahme ins Elternhaus.

begleitete rueckfuehrung

Die Grundidee der Begleiteten Rückführung ist

  • Vorbereitung der Rückführung mit der Familie
  • Familien- und Einzelgespräche
  • Alltagsstrukturierung
  • Erlernen von Krisenmanagement
  • Beziehungsarbeit

Die Zielsetzungen der Begleiteten Rückführung sind

  • Aufbau eines Bezugssystems für das Kind
  • Netzwerkarbeit für die Integration
  • Soziales Umfeld schaffen
  • Förderung der Beziehungsfähigkeit
  • Vermeidung einer dauerhaften Fremdunterbringung

Leistungen der Hilfemaßnahme

  • Intensive Auftragsklärung
  • Individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
  • Systemische Familienberatung
  • Ressourcenorientiertes Arbeiten
  • Berichterstellung / Dokumentation

Rechtliche Grundlagen

  • § 27 SGB VIII i.V. mit §§ 30, 31 SGB VIII

Im Setting dieser ambulanten Betreuung gestalten wir unsere Leistungen individuell mit unseren Klienten, um eine angemessene und aktivierende Hilfe leisten zu können. Die Hilfe wird in der Regel durch Fachleistungsstunden berechnet, die Zielsetzung erfolgt im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Die Betreuungsform „Sozialpädagogische Familienhilfe“ soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

sozialpaedagogische familienhilfe

Die Grundidee der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist

  • Auftragsklärung
  • Familienkonferenzen mit Konfliktklärung
  • Verhaltensmodifikation (Werte, Lob, etc.)
  • Alltagsstrukturierung
  • Entspannung von konflikthaften Familiensituationen 

Die Zielsetzungen der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind

  • Stärkung des Familiensystems
  • Vermeidung einer Fremdunterbringung
  • Umgang mit finanziellen Mitteln
  • Stärkung der Ressourcen in der Familie
  • Förderung des/r Kindes/r

Leistungen der Hilfemaßnahme

  • Einzel- und Familiengespräche
  • Individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
  • Systemisch - lösungsorientierte Beratung
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden
  • Berichterstellung / Dokumentation

Rechtliche Grundlagen

  • § 27 SGB VIII i.V. mit § 31 SGB VIII

Im Setting dieser ambulanten Betreuung gestalten wir unsere Leistungen individuell mit unseren Klienten, um eine angemessene und aktivierende Hilfe leisten zu können. Die Hilfe wird in der Regel durch Fachleistungsstunden berechnet, die Zielsetzung erfolgt im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Die intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe richtet sich an Jugendliche, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Eine individuelle Betreuung, mithilfe der entsprechenden Gestaltung der Angebote, wird den Problemlagen des Jugendlichen und seinem Entwicklungsstand angepasst.

Die Grundidee der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelfallhilfe ist

  • Systemische Familienarbeit
  • Entwicklung von Handlungsalternativen
  • Genogrammarbeit
  • Krisenintervention
  • Nutzen von Ressourcen

Die Zielsetzungen dee Intensiven Soziapädagogischen Einzelfallhilfe sind

  • Strukturierungshilfe bei der Alltagsbewältigung
  • Integration in ein soziales Netzwerk
  • Eigenverantwortliche Lebensführung
  • Unterstützung beim schulischen und beruflichen Werdegang
  • Erlebnispädagogische Übungen

 Leistungen der Hilfemaßnahme

  • Intensive Auftragsklärung
  • Individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
  • Systemische Lösungsorientierte Beratung
  • Finanzberatung
  • Berichterstellung / Dokumentation 

Rechtliche Grundlagen

  • § 27 SGB VIII i.V. mit § 35 SGB VIII

Im Setting dieser ambulanten Betreuung gestalten wir unsere Leistungen individuell mit unseren Klienten, um eine angemessene und aktivierende Hilfe leisten zu können. Hierbei arbeitet eine Fachkraft mit Erfahrung im hauswirtschaftlichen Bereich in einer Familie mit einer pädagogischen Fachkraft, die federführend im Fallmanagement ist, in Form einer Zusatzleistung zusammen. Diese Hilfeform dient Familien mit großem Unterstützungsbedarf in der Haushaltsorganisation. Dies kann Bereiche der körperlichen Hygiene, Gestaltung der Wohnung, Erstellen von Einkaufslisten, gesunde Ernährung, kostengünstigen Einkauf, etc. betreffen. Diese Bereiche werden mit der Familie durch Training unter Anleitung eingeübt.

Die Hilfe wird in der Regel durch Fachleistungsstunden (Pädagogische Fachkraft + Haushaltstrainerin) berechnet, die Zielsetzung erfolgt im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Die Betreuungsform „Haushaltstraining“ soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, Bewältigung des Haushaltes, Umgang mit finanziellen Ressourcen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Die Grundidee des Haushaltstrainings ist

  • Beantwortung von hygienischen und hauswirtschaftlichen Fragen
  • Familienkonferenzen
  • Verbesserung der Lebensbedingungen
  • Alltagsstrukturierung
  • Lebenspraktische Bereiche des Haushaltes mit den Kindern selbst zu managen

Die Zielsetzungen des Haushaltstrainings sind

  • Stärkung des Familiensystems
  • Verbesserung der hauswirtschaftlichen Kenntnisse
  • Umgang mit finanziellen Mitteln
  • Verbesserung der Ernährung
  • Mitwirkung bei einer Vermeidung von Fremdunterbringung

Leistungen der Hilfemaßnahme

  • Haushaltstraining
  • Individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
  • Systemisch - lösungsorientierte Beratung
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden
  • Berichterstellung / Dokumentation

Rechtliche Grundlagen

  • § 27 SGB VIII i.V. mit § 31 SGB VIII

Im Setting der ambulanten Betreuung gestalten wir unsere Leistungen individuell für unsere Klienten, um eine angemessene und aktivierende Hilfe leisten zu können. Die Hilfe wird in der Regel durch Fachleistungsstunden berechnet, die Zielsetzung erfolgt im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Betreutes Einzelwohnen richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die nach Abnabelung aus der vorherigen Hilfeform oder den Eltern Unterstützung bei der Verselbständigung und sozialen Integration in ihrem neuen Lebensumfeld benötigen. Die Betreuung findet im eigenen Wohnraum des Klienten statt. Die Voraussetzung für diese Hilfe ist die Mitwirkungsbereitschaft.

Die Grundidee des Betreuten Einzelwohnens ist

  • Auftragsklärung und Zielvereinbarung
  • Unterstützung und Begleitung bei der Wohnungssuche
  • Erlernen praktischer Haushaltsführung
  • Soziale Integration
  • Einüben von lebenspraktischen Fähigkeiten

Die Zielsetzungen des Betreuten Einzelwohnens sind

  • Förderung der Verselbständigung
  • Konstante Ansprechpartner in der ersten eigenen Wohnung
  • Positiver Verlauf des persönlichen Werdeganges
  • Absicherung der finanziellen Mittel
  • Selbständigkeit im Umgang mit administrativen Vorgängen

Leistungen der Hilfemaßnahme

  • Intensive Auftragsklärung
  • Individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
  • Systemisch - lösungsorientierte Beratung
  • Netzwerkarbeit
  • Berichterstellung / Dokumentation

Rechtliche Grundlagen

  • § 27 SGB VIII i.V. mit § 41 SGB VIII

Im Setting dieser ambulanten Betreuungsform gestalten wir unsere Leistungen individuell mit unseren Klienten, um eine angemessene und aktivierende Hilfe leisten zu können. Die Hilfe wird in der Regel durch Fachleistungsstunden berechnet, die Zielsetzung erfolgt im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Eine Erziehungsbeistandschaft (EB) dient einer längerfristigen Unterstützung bei unterschiedlichen Entwicklungsproblemen, wie z.B. Auffälligkeiten in der Schule oder im Umgang mit Freunden.

erziehungsbeistandschaft

Die Grundidee der Erziehungsbeistandschaft ist

  • Hilfe zur Tagesstruktur
  • Unterstützung in schulischen Belangen
  • Konfliktklärung in der Familie / im sozialen Umfeld
  • Vorstellung von Freizeitangeboten
  • Finanzielle Beratung

Die Zielsetzungen der Erziehungsbeistandschaft sind

  • Erkennen und Fördern individueller Ressourcen
  • Aufbau und Verbesserung im schulischen Bereich
  • Aufbau und Förderung von Beziehungsfähigkeit
  • Sicherung des Verbleibs des Kindes in der Familie
  • Entwicklung von Zukunftsperspektiven

Leistungen der Hilfemaßnahme

  • Intensive Auftragsklärung
  • Individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
  • Systemisch - lösungsorientierte Beratung
  • Bereitstellung einer verlässlichen Bezugsperson
  • Berichterstellung / Dokumentation

Die methodischen Grundlagen beinhalten u.a. folgende Ziele

  • Auftragsklärung, Zielvereinbarungen
  • Einzelfallhilfe
  • Konfliktlösungsstrategien
  • Nutzung und Stärkung eigener Ressourcen
  • Organisation des Alltags (z.B. Verstärkerpläne erstellen)
  • Feste Bezugsperson als Ansprechpartner haben
  • Soziale Integration
  • Bewältigung persönlicher Krisen
  • Systemisches Arbeiten (z.B. )
  • Dokumentation

Rechtliche Grundlagen

  • § 27 i.V. mit § 30 SGB VIII

Im Setting dieser ambulanten Betreuung gestalten wir unsere Leistungen individuell für unsere Klienten, um eine angemessene und aktivierende Hilfe leisten zu können. Die Hilfe wird in der Regel durch Fachleistungsstunden berechnet, die Zielsetzung erfolgt im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Die Hilfe „Begleiteter Umgang“ ist eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen einem Kind und einer nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Bezugsperson wie z. B. einem Eltern- oder erwachsenen Geschwisterteil oder den Großeltern. Während des begleiteten Umgangs unterstützt der Umgangsbegleiter die Anbahnung und Entwicklung positiv förderlicher Kontakte zwischen Kind und Bezugsperson.
Der begleitete Umgang vollzieht sich im Spannungsfeld zwischen der Sicherung des Kindeswohles und der Aufrechterhaltung bedeutsamer Beziehungen, auch wenn diese im Vorfeld hoch belastet waren oder sind.
Gemeinsame Gespräche der Beteiligten, z.B. Mutter und Vater, im Beisein eines/einer Beraters/Beraterin auf der Erwachsenenebene sind in der Regel sinnvoll und notwendig, um zu einer Verselbstständigung der Umgangskontakte zu kommen.

Die Grundideen des Begleiteten Umgangs sind

  • Begleitung der Kontaktanbahnung zwischen Kind und Bezugsperson
  • Vermeidung von Kontakt- und Beziehungsabbrüchen zwischen Kind und Bezugsperson
  • erarbeiten von Entspannungs- und Krisenstrategien
  • Vermeidung oder Beendigung von Eskalations- und Krisensituationen
  • Verhaltens- und Konflikttraining

Die Zielsetzungen des Begleitenden Umgangs beinhalten

  • Sicherung des Kindeswohles im Umgang
  • Vermeidung von Loyalitätskonflikten
  • Förderung des Kindeswohles, insbesondere der Identitätsentwicklung des Kindes
  • Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten
  • Gewährleistung regelmäßiger Kontakte
  • Sensibilisierung der Bezugsperson für die Belange des Kindes
  • Verselbständigung der Umgangskontakte

Leistungen der Hilfemaßnahme

  • Begleitung von vereinbarten Umgangsterminen
  • individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
  • systemisch - lösungsorientierte Beratung
  • ressourcenorientierte Unterstützung der Umgangsgestaltung
  • Berichterstellung / Dokumentation

Rechtliche Grundlagen

  • §18 Abs. 3 SGB VIII
  • §1684 Abs. 4, Sätze 3 und 4 im Kontext mit den §§ 1626 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • §1632 und 1685 BGB
  • §49a Abs. 1, Ziffer 4 und 7 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
  • § 52a FGG

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