Time-Out (befristete Krisenintervention)

Im Setting dieser stationären / ambulanten Betreuung gestalten wir unsere Leistungen in vier Phasen mit unseren Klienten, um eine angemessene und aktivierende Hilfe leisten zu können. Die Hilfe wird in der Regel durch den stationären Entgeltsatz, ggf. Intensivsatz zuzüglich von Fachleistungsstunden berechnet, die Zielsetzung erfolgt im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Die Betreuungsform „Time-Out“ soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in der Krise, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen durch kleinschrittige Ziele über das S.M.A.R.T. Konzept, der Lösung von Konflikten und Eskalation helfen sowie Klarheit im zeitlich begrenzten Time-Out schaffen.

Die Grundidee der Time-Out Maßnahme ist

Phase I (3 Tage)

  • Auftragsklärung mit dem Jugendamt, der Familie, dem Klienten
  • Klärung der Zielsetzung

Phase II (1 Monat)

  • Stationäres Setting (ISE oder Wohngruppe) übernimmt die Alltagsproblematik um die Familiensituation zu entlasten
  • Zwei Familiengespräche in der Einrichtung (Weitere Terminierung der Gespräche, Aufstellen von Gesprächsregeln, Problemanamese, Entspannung der Situation)

Phase III (2 Monate)

  • Regelmäßige Beurlaubungen
  • Eltern werden wieder in die Erziehungsverantwortlichkeit mit einbezogen
  • Wöchentliche Familiengespräche mit Reflexion der Beurlaubungen

Phase IV

  • Ambulante Nachbetreuung mit einem geeigneten Setting der ambulanten Hilfe

Die Zielsetzungen der Time-Out Maßnahme sind

  • Entlastung der angespannten Beziehungen durch ein befristetes Time-Out
  • Vorbereitung der Rückführung in die Familie, dennoch in einen anderen Rahmen
  • Stärkung der Familie
  • Klärung von Konfliktherden 

Leistungen der Hilfemaßnahme

  • Inzel- und Familiengespräche
  • Permanente Reflexionsgespräche
  • Systemisch - Lösungsorientierte Beratung
  • Intensive stationäre Betreuung der Klienten
  • Berichterstellung / Dokumentation 

Rechtliche Grundlagen

  • § 27 SGB VIII i.V. mit § 34 SGB VIII / i. V. mit § 31 SGB VIII

 Zeit und Kostenmodell

  • Phase I
    6 - 8 Fachleistungsstunden

  • Phase II
    Entgeltsatz des stationärem Angebot (ISE oder Wohngruppe) plus max. 10 Fachleistungsstunden im Monat

  • Phase III
    Entgeltsatz des stationärem Angebot (ISE oder Wohngruppe) plus max. 18 Fachleistungsstunden im Monat (ein ambulanter Helfer, ein stationärer Helfer in den Familiengesprächen)

  • Phase IV
    Fachleistungsstunden nach Bedarfserörterung im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII

So erreichen Sie uns

Gemeinnützige Jugendhilfe Sirius GmbH
Geschäftsstelle
Hauptstrasse 36
27308 Kirchlinteln

Telefon 04236 - 9 43 59 30
Fax 04236 - 94 35 93 20

E-Mail info@sirius-jugendhilfe.de

Oder nutzen Sie einfach und unkompliziert unser Kontaktformular.

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